← Zurück zur Hauptseite

Erbanteil verkaufen — an Miterben oder an einen Investor?

Sie haben geerbt, aber die anderen Erben blockieren? Einer will verkaufen, die anderen nicht? Das ist die häufigste Situation in Erbengemeinschaften — und sie kann sich über Jahre hinziehen. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihren Erbanteil verkaufen können, was er wert ist und worauf Sie bei Vorkaufsrecht, Notar und Steuern achten müssen.

Angebot in 48h
💰 0 € Provision
🏠 Kauf im Ist-Zustand
🏦 Gesicherte Finanzierung
📦 Entrümpelung inklusive
✉️ Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren Kostenlos & unverbindlich – Wir kaufen auch einzelne Erbanteile
Handschlag nach erfolgreichem Erbteilverkauf einer Immobilie
150+Immobilien erworben
48hbis zum Angebot
0 €Provision für Sie

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. TB Grundeigentum übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte.

Wenn einer verkaufen will und die anderen nicht

Eine Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft. Sie entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben — und sie bringt ein fundamentales Problem mit sich: Jede Verfügung über den Nachlass erfordert die Zustimmung aller Erben. Wer eine geerbte Immobilie verkaufen will, braucht die Unterschrift jedes einzelnen Miterben.

In der Theorie klingt das nach Fairness. In der Praxis bedeutet es: Ein einziger Erbe, der nicht mitmacht, kann den gesamten Verkauf blockieren. Die Immobilie steht leer, die Kosten laufen, der Wert sinkt — und niemand kann etwas dagegen tun.

Aber es gibt einen Ausweg, den viele Erben nicht kennen: Sie können Ihren Erbanteil verkaufen — unabhängig davon, was die anderen Erben wollen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert, was Ihr Anteil wert ist, welche Rechte die Miterben haben und welche steuerlichen Folgen Sie beachten müssen.

Was genau ist ein Erbanteil?

Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele Menschen glauben, sie erben einen bestimmten Anteil an einer bestimmten Immobilie. Das ist falsch. Juristisch erben Sie einen Bruchteil am gesamten Nachlass — nicht an einzelnen Gegenständen.

Was bedeutet das konkret? Wenn drei Kinder zu je einem Drittel erben und zum Nachlass eine Wohnung, ein Auto und ein Bankkonto gehören, hat jedes Kind einen Anspruch auf ein Drittel des Gesamtwerts — aber keinen Anspruch auf ein Drittel der Wohnung, ein Drittel des Autos oder ein Drittel des Kontoguthabens.

Erbanteil vs. Miteigentumsanteil:

Erbanteil: Bruchteil am gesamten Nachlass (alle Vermögenswerte und Schulden). Entsteht automatisch durch Erbfall. Wird über § 2033 BGB verkauft.

Miteigentumsanteil: Bruchteil an einem bestimmten Grundstück (z. B. 1/2 Eigentum an einer Immobilie). Wird im Grundbuch eingetragen. Ist etwas völlig anderes als ein Erbanteil.

Warum das wichtig ist: Wer einen Erbanteil verkauft, verkauft seinen Anteil am gesamten Nachlass — mit allen Rechten und Pflichten. Er scheidet vollständig aus der Erbengemeinschaft aus. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Verkauf eines Miteigentumsanteils an einer einzelnen Immobilie.

Zur Gesamthandsgemeinschaft: Die Erbengemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet: Alle Erben sind gemeinschaftlich am gesamten Nachlass berechtigt. Kein einzelner Erbe kann über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen — aber jeder Erbe kann über seinen Erbanteil als Ganzes frei verfügen (§ 2033 Abs. 1 BGB). Genau das macht den Erbteilverkauf möglich.

Was gehört zum Erbanteil? Zum Erbanteil gehört alles, was zum Nachlass gehört: Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Kunstwerke, aber auch Schulden, Hypotheken und laufende Verbindlichkeiten. Der Käufer eines Erbanteils übernimmt anteilig auch die Verbindlichkeiten des Nachlasses — das drückt den Preis und ist ein wesentlicher Faktor bei der Bewertung.

Erbanteil an Miterben verkaufen

Der Verkauf an einen Miterben ist oft der einfachste und schnellste Weg, aus einer Erbengemeinschaft auszuscheiden. Der Miterbe kennt die Immobilie, kennt den Nachlass, und es gibt kein Vorkaufsrecht-Problem — denn das gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB gilt nur beim Verkauf an Dritte.

Wie wird der Preis bestimmt? Der Preis ist reine Verhandlungssache. In der Praxis orientieren sich die Parteien am Verkehrswert des Nachlasses, multipliziert mit der Erbquote, abzüglich anteiliger Verbindlichkeiten. Ein unabhängiges Gutachten kann helfen, Streitigkeiten über den Wert zu vermeiden. Die Kosten für ein Immobiliengutachten liegen je nach Objektwert bei 1.500 bis 5.000 €.

Der Vorteil: Beim Verkauf unter Miterben bleibt der Nachlass in der Familie. Es gibt keine fremden Dritten, die sich in die Erbengemeinschaft einkaufen. Das reduziert Konfliktpotenzial und vereinfacht die weitere Auseinandersetzung.

Der Nachteil: Der kaufende Miterbe muss den Kaufpreis aus eigenen Mitteln aufbringen. Bei einer wertvollen Immobilie kann das eine erhebliche Summe sein. Nicht jeder Miterbe hat die finanziellen Möglichkeiten oder die Kreditwürdigkeit, den Erbanteil zu erwerben.

Beispiel: Verkauf an einen Miterben

3 Geschwister erben gemeinsam ein Haus (Verkehrswert 360.000 €, keine Schulden). Erbquote jeweils 1/3.

Schwester A will ihren Anteil verkaufen. Rechnerischer Wert: 120.000 €.
Bruder B möchte das Haus behalten und kauft den Anteil von A für 115.000 € (leichter Verhandlungsabschlag).

Ergebnis: A erhält 115.000 € und scheidet aus. B hält nun 2/3, Schwester C weiterhin 1/3. Die Erbengemeinschaft besteht mit zwei statt drei Erben fort — oder B kauft auch den Anteil von C und wird Alleineigentümer.
Schlüsselübergabe nach Erbteilverkauf einer geerbten Immobilie

Erbanteil an Dritte oder Investoren verkaufen

Wenn kein Miterbe kaufen kann oder will, bleibt der Verkauf an einen Dritten — typischerweise einen Immobilieninvestor oder spezialisierten Erbteilkäufer. Dieser Weg ist rechtlich etwas komplexer, aber vollständig legal und in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, zeitnah aus einer festgefahrenen Erbengemeinschaft auszuscheiden.

Das Vorkaufsrecht der Miterben (§ 2034 BGB)

Beim Verkauf eines Erbanteils an einen Dritten haben die Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Das bedeutet: Die Miterben können innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags zu exakt denselben Bedingungen in den Vertrag eintreten. Sie kaufen dann den Anteil statt des Dritten — zum selben Preis, mit denselben Konditionen.

So läuft das Vorkaufsrecht ab:

Schritt 1: Sie schließen einen notariellen Kaufvertrag mit dem Investor ab.
Schritt 2: Der Notar informiert die Miterben über den Verkauf und die Konditionen.
Schritt 3: Die Miterben haben 2 Monate Zeit zu entscheiden.
Schritt 4a: Üben die Miterben das Vorkaufsrecht aus → sie kaufen zu denselben Bedingungen.
Schritt 4b: Üben die Miterben das Vorkaufsrecht nicht aus → der Verkauf an den Investor wird wirksam.

In der Praxis: Das Vorkaufsrecht wird selten ausgeübt. Denn die Miterben, die vorher nicht einmal für die Auflösung der Erbengemeinschaft zu gewinnen waren, haben in den meisten Fällen auch nicht die Mittel oder den Willen, den Anteil zu kaufen.

Was der Investor mit dem Anteil macht: Ein professioneller Erbteilkäufer kauft den Anteil und tritt in die Erbengemeinschaft ein. Anschließend versucht er, die Erbengemeinschaft aufzulösen — entweder durch Einigung mit den verbliebenen Erben oder durch eine Teilungsversteigerung. Manche Investoren kaufen auch die Anteile aller Erben einzeln auf, um Alleineigentümer zu werden.

Der Preis: Beim Verkauf an Dritte liegt der Preis in der Regel 10 bis 30 Prozent unter dem rechnerischen Anteilswert. Warum? Der Käufer kauft kein fertiges Produkt, sondern einen Anteil an einer Konfliktsituation. Er muss Zeit, Geld und juristischen Aufwand investieren, um seinen Anteil zu realisieren. Dieses Risiko und dieser Aufwand werden beim Preis eingepreist.

Der Erbteilskaufvertrag — was muss drin stehen?

Der Verkauf eines Erbanteils erfordert zwingend die notarielle Beurkundung (§ 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ein privatschriftlicher Vertrag ist unwirksam — auch wenn beide Parteien ihn unterschrieben haben. Das gilt sowohl für den Verkauf an Miterben als auch an Dritte.

Was der Erbteilskaufvertrag regeln muss:

📋

Beschreibung des Erbanteils

Genaue Bezeichnung des Nachlasses, des Erblassers, des Erbscheins und der Erbquote. Der Vertrag muss eindeutig beschreiben, welcher Anteil an welchem Nachlass verkauft wird.

💰

Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

Der vereinbarte Kaufpreis, Fälligkeit, Zahlungsweise (Einmalzahlung oder Raten) und gegebenenfalls eine Notaranderkonto-Regelung für die sichere Abwicklung.

⚖️

Haftungsregelungen

Regelung zur Haftung für Nachlassverbindlichkeiten. Der Verkäufer haftet grundsätzlich auch nach dem Verkauf noch für bestehende Nachlassschulden — es sei denn, der Vertrag regelt dies anders.

📝

Hinweis auf Vorkaufsrecht

Bei Verkauf an Dritte: Regelung zum Vorkaufsrecht der Miterben nach § 2034 BGB. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Miterben das Vorkaufsrecht nicht ausüben oder die 2-Monats-Frist verstrichen ist.

Notarkosten beim Erbteilverkauf

Die Notarkosten richten sich nach dem Gegenstandswert — also dem Kaufpreis des Erbanteils. Hier eine Orientierung:

Gegenstandswert Notarkosten (ca.)
50.000 € 400–600 €
100.000 € 600–900 €
200.000 € 900–1.400 €
300.000 € 1.200–1.800 €

Hinzu kommen: Gegebenenfalls Kosten für die Grundbuchberichtigung, wenn die Erbengemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Wer die Kosten trägt, ist Verhandlungssache — üblich ist, dass der Käufer die Notarkosten übernimmt.

Steuerliche Folgen beim Erbteilverkauf

Beim Verkauf eines Erbanteils können zwei verschiedene Steuerarten relevant sein: die Erbschaftsteuer und die Spekulationssteuer (Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte). Es ist wichtig, beide sauber auseinanderzuhalten.

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer fällt durch den Erbfall selbst an — unabhängig davon, ob Sie Ihren Erbanteil behalten oder verkaufen. Der Verkauf des Erbanteils löst keine zusätzliche Erbschaftsteuer aus. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt ab von:

Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister und sonstige Verwandte 20.000 €. Liegt der Wert des Nachlasses unter dem jeweiligen Freibetrag, fällt keine Erbschaftsteuer an. Bei vielen Erbengemeinschaften mit Immobilien im Ruhrgebiet greift der Freibetrag für Kinder (400.000 €) häufig — aber nicht immer.

Spekulationssteuer (§ 23 EStG)

Hier wird es relevant: Wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört, kann beim Verkauf des Erbanteils die Spekulationssteuer greifen. Es gilt das sogenannte Fußstapfenprinzip: Der Erbe tritt in die steuerliche Position des Erblassers ein. Die 10-Jahres-Spekulationsfrist beginnt nicht mit dem Erbfall, sondern läuft ab dem Datum, an dem der Erblasser die Immobilie ursprünglich gekauft hat.

Beispiel: Spekulationssteuer beim Erbteilverkauf

Vater kauft 2020 eine Immobilie für 200.000 €. Er verstirbt 2025. Drei Kinder erben zu je 1/3.

Szenario A: Kind A verkauft 2026 seinen Erbanteil für 90.000 €. Spekulationsfrist läuft ab 2020 (Kauf des Vaters). 2026 sind erst 6 Jahre vergangen → steuerpflichtig.

Szenario B: Kind A verkauft 2031 seinen Erbanteil. Spekulationsfrist ab 2020, jetzt sind über 10 Jahre vergangen → steuerfrei.

Wichtig: Das Fußstapfenprinzip gilt auch für die Anschaffungskosten. Der Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufspreis des Erbanteils abzüglich des anteiligen ursprünglichen Kaufpreises des Erblassers und der anteiligen Nebenkosten. Mehr zur Spekulationssteuer lesen Sie in unserem Ratgeber Spekulationssteuer.

Sonderfall: Der Erblasser hat die Immobilie selbst gebaut. Wenn der Erblasser die Immobilie nicht gekauft, sondern selbst gebaut hat, gilt als Anschaffungsdatum das Datum der Fertigstellung. Die 10-Jahres-Frist läuft ab diesem Datum. Bei sehr alten Immobilien, die der Erblasser vor Jahrzehnten erworben hat, ist die Spekulationsfrist in aller Regel längst abgelaufen — der Verkauf ist dann steuerfrei.

Unsere Lösung: Wir kaufen auch einzelne Erbanteile

Bei TB Grundeigentum kaufen wir nicht nur ganze Immobilien — wir kaufen auch einzelne Erbanteile oder die gesamte Immobilie direkt von der Erbengemeinschaft. So bekommen alle Erben ihren Anteil, ohne Streit und ohne Versteigerung.

🤝

Einzelne Erbanteile oder die ganze Immobilie

Wir sind flexibel: Wir können Ihren einzelnen Erbanteil kaufen — oder, wenn die Erbengemeinschaft sich einigt, die gesamte Immobilie direkt erwerben. In beiden Fällen erhalten Sie ein faires Angebot innerhalb von 48 Stunden.

Schnelle Abwicklung, keine Versteigerung

Statt einer Teilungsversteigerung mit 6–18 Monaten Dauer und 20–40 % Erlösverlust bekommen Sie ein verbindliches Angebot innerhalb von 48 Stunden. Die Zahlung erfolgt umgehend nach Fälligkeit über den Notar.

💰

0 € Provision — wir sind keine Makler

Wir kaufen mit gesicherter Finanzierung direkt für unseren eigenen Bestand. Keine Maklerprovision, keine versteckten Kosten. Der Erlös geht komplett an Sie und die anderen Erben.

✉️ Jetzt kostenlos anfragen

Verbindliches Angebot innerhalb von 48h — kostenlos und unverbindlich

FAQ: Erbanteil verkaufen

Was ist mein Erbanteil wert?

Der Wert Ihres Erbanteils ergibt sich aus dem Verkehrswert des gesamten Nachlasses, multipliziert mit Ihrer Erbquote, abzüglich anteiliger Verbindlichkeiten. Beim Verkauf an Dritte wird in der Praxis ein Abschlag von 10 bis 30 % auf den rechnerischen Wert üblich, da der Käufer in die Erbengemeinschaft eintritt und sich mit den anderen Erben auseinandersetzen muss. Ein unabhängiges Gutachten schafft Klarheit über den tatsächlichen Wert.
Haben die anderen Erben ein Vorkaufsrecht?

Ja — aber nur beim Verkauf an Dritte. Nach § 2034 BGB haben die Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht: Sie können innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags zu denselben Bedingungen in den Vertrag eintreten. Beim Verkauf an einen Miterben besteht kein Vorkaufsrecht. In der Praxis wird das Vorkaufsrecht selten ausgeübt.
Muss der Verkauf notariell beurkundet werden?

Ja, zwingend. Der Verkauf eines Erbanteils muss nach § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB notariell beurkundet werden. Ein privatschriftlicher Kaufvertrag ist unwirksam — auch wenn beide Parteien ihn unterschrieben haben. Die Notarkosten richten sich nach dem Gegenstandswert (dem Kaufpreis des Erbanteils).
Kann ich meinen Anteil auch verschenken?

Ja, Sie können Ihren Erbanteil verschenken. Auch die Schenkung muss notariell beurkundet werden. Die Miterben haben bei einer Schenkung kein Vorkaufsrecht, da dieses nur beim Verkauf an Dritte greift. Beachten Sie jedoch die schenkungsteuerlichen Folgen: Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Anteils kann Schenkungsteuer anfallen.
Was passiert mit der Immobilie nach dem Verkauf meines Anteils?

Die Immobilie bleibt im Eigentum der Erbengemeinschaft. Der Käufer Ihres Erbanteils tritt an Ihre Stelle in die Erbengemeinschaft ein — mit allen Rechten und Pflichten. Die Erbengemeinschaft besteht weiter, bis alle Erben sich auf eine Auseinandersetzung einigen oder eine Teilungsversteigerung durchgeführt wird.

Wir sind keine Makler. Wir kaufen selbst.

TB Grundeigentum sind private Immobilieninvestoren aus Oberhausen mit über 25 Jahren Erfahrung. Wir vermitteln keine Immobilien an Dritte — wir kaufen sie für unseren eigenen Bestand. Jede Immobilie bleibt bei uns: Wir vermieten, sanieren und verwalten langfristig.

Genau deshalb zahlen wir faire Preise und verzichten komplett auf Provision: Weil es sich für uns trotzdem rechnet — und für Sie sowieso.

Erbanteil verkaufen? Wir machen Ihnen ein Angebot.

Sie wollen Ihren Erbanteil verkaufen und endlich Klarheit haben? Wir kaufen einzelne Erbanteile und ganze Immobilien aus Erbengemeinschaften — fair, schnell und diskret. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Optionen.

Das bekommen Sie von uns:

Kostenlose Wertermittlung – wir schätzen den Wert Ihrer Immobilie vor Ort ein (Wert: 500 €+) – GRATIS
✓ Verbindliches Kaufangebot innerhalb von 48 Stunden
0 € Maklerprovision – die komplette Ersparnis bleibt bei Ihnen
Kostenlose Entrümpelung – wir übernehmen den gesamten Hausrat (Wert: 2.000–8.000 €) – GRATIS
Komplette Abwicklung – Notar, Unterlagen, Übergabe – wir kümmern uns um alles (Wert: 3.000 €+) – GRATIS
✓ Absolute Diskretion – keine Inserate, keine Öffentlichkeit
Kauf im Ist-Zustand – keine Renovierung nötig
✉️ Jetzt kostenloses Angebot anfordern Kostenlos & unverbindlich – Sie entscheiden in Ruhe

Oder rufen Sie uns direkt an: 0208 30993950

Wir suchen aktuell aktiv Immobilien im Ruhrgebiet und Umgebung

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. TB Grundeigentum übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte.