Haus verkaufen – was beachten? Die komplette Checkliste für Eigentümer
Von der ersten Entscheidung bis zur Schlüsselübergabe: Was Eigentümer beachten müssen — damit der Verkauf nicht zum Marathon wird.
Warum eine Checkliste den Unterschied macht
Ein Hausverkauf ist für die meisten Eigentümer eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Gleichzeitig ist es ein Vorgang, den man im Normalfall nur ein- oder zweimal durchläuft. Genau deshalb ist eine strukturierte Checkliste so wertvoll: Sie gibt Ihnen Orientierung, sorgt dafür, dass Sie an alles denken, und schützt Sie vor teuren Fehlern.
Sie stehen mit 20 Unterlagen vor dem Notar und hoffen, dass der Käufer seine Finanzierung gesichert hat. Der Energieausweis fehlt, die Bank hat sich seit Tagen nicht zurückgemeldet — und Sie fragen sich, ob Sie an alles gedacht haben.
In diesem Ratgeber führen wir Sie durch jeden einzelnen Schritt – von der Zusammenstellung der Unterlagen über die Wertermittlung und die Wahl des Verkaufswegs bis hin zum Notartermin und der Übergabe. Jeder Abschnitt enthält konkrete To-dos, die Sie direkt abhaken können.
1. Unterlagen zusammenstellen
2. Energieausweis besorgen
3. Wert ermitteln und Preis festlegen
4. Verkaufsweg wählen (Makler, Privatverkauf oder Direktverkauf)
5. Vermarktung und Besichtigungen
6. Kaufvertrag und Notartermin
7. Übergabe und Abschluss
Tipp: Beginnen Sie mit der Vorbereitung am besten schon einige Wochen vor dem geplanten Verkaufsstart. Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser läuft der gesamte Prozess – und desto besser wird in der Regel auch der Verkaufspreis.
Unterlagen zusammenstellen – die Basis für jeden Hausverkauf
Bevor Sie überhaupt über Preise oder Käufer nachdenken, brauchen Sie einen vollständigen Satz an Unterlagen. Interessenten und Banken erwarten diese Dokumente – und ein unvollständiges Dossier signalisiert fehlende Professionalität und kann Käufer abschrecken.
✓ Aktueller Grundbuchauszug – beim Grundbuchamt oder online beantragen (ca. 10–20 €)
✓ Energieausweis – gesetzlich vorgeschrieben seit 2014
✓ Flurkarte / Lageplan – beim Katasteramt erhältlich (ca. 15–50 €)
✓ Grundrisse – möglichst maßstabsgetreu und aktuell
✓ Baubeschreibung – aus den Original-Bauunterlagen
✓ Wohnflächenberechnung – nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
✓ Auszug aus dem Baulastenverzeichnis – beim Bauordnungsamt
Zusätzliche Unterlagen, die den Verkauf beschleunigen:
✓ Nachweise über durchgeführte Modernisierungen und Sanierungen (Rechnungen, Fotos)
✓ Letzte Nebenkostenabrechnungen (Heizung, Wasser, Müllabfuhr)
✓ Grundsteuerbescheid
✓ Versicherungsnachweise (Gebäudeversicherung, Elementarschutz)
✓ Protokolle der Schornsteinfeger-Prüfung
✓ Nachweise über die Trinkwasserprüfung (bei älteren Leitungen)
Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen der letzten drei Jahre, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Höhe der Instandhaltungsrücklage.
Praxistipp: Erstellen Sie einen digitalen Ordner mit allen Dokumenten als PDF. So können Sie Unterlagen sofort per E-Mail versenden, wenn ein Interessent oder eine Bank danach fragt. Das beschleunigt den Prozess erheblich und macht einen professionellen Eindruck.
Energieausweis – gesetzliche Pflicht beim Immobilienverkauf
Beim Verkauf von Gebäuden ist grundsätzlich ein Energieausweis vorzulegen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Er ist spätestens bei der Besichtigung vorzuzeigen; ohne Besichtigung ist er dem Interessenten unverzüglich vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben. Welche Ausweisart erforderlich ist und ob eine Ausnahme vorliegt, muss am Gebäude geprüft werden. § 80 GEG
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises:
Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger (ab ca. 100 Euro), aber weniger aussagekräftig, da der Verbrauch stark vom Nutzerverhalten abhängt. Geeignet für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, die nach 1977 gebaut oder saniert wurden.
Bedarfsausweis: Berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Teurer (ab ca. 300 Euro), aber objektiver und aussagekräftiger. Pflicht für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 weder ursprünglich noch nach späteren Maßnahmen erreichen.
✓ Energieberater (vor Ort oder online)
✓ Schornsteinfeger
✓ Architekten und Bauingenieure
✓ Online-Portale (Verbrauchsausweis ab ca. 50–100 €)
Gültigkeit: Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Prüfen Sie, ob Ihr vorhandener Ausweis noch aktuell ist.
Wertermittlung – den richtigen Preis für Ihr Haus finden
Der Angebotspreis ist eine der wichtigsten Entscheidungen beim Hausverkauf. Zu hoch angesetzt, schrecken Sie potenzielle Käufer ab, und die Immobilie steht zu lange am Markt – was wiederum den Verdacht weckt, dass etwas mit dem Objekt stimmt. Zu niedrig angesetzt, verschenken Sie bares Geld.
Die drei Verfahren der Immobilienbewertung:
1. Vergleichswertverfahren: Der Wert wird anhand tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Immobilien in der Umgebung ermittelt. Das gängigste und aussagekräftigste Verfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Gutachterausschüsse der Kommunen veröffentlichen regelmäßig Kaufpreissammlungen.
2. Ertragswertverfahren: Hier zählt die erzielbare Miete. Relevant vor allem bei vermieteten Immobilien und Mehrfamilienhäusern. Der Wert ergibt sich aus dem Jahresreinertrag multipliziert mit einem Vervielfältiger.
3. Sachwertverfahren: Berechnet, was der Neubau des Gebäudes heute kosten würde, abzüglich Abnutzung (Alterswertminderung). Wird häufig ergänzend eingesetzt, besonders wenn Vergleichswerte fehlen.
✓ Lage – Mikrolage (Straße, Nachbarschaft) und Makrolage (Stadt, Region)
✓ Zustand – Baujahr, Sanierungsstand, Modernisierungen
✓ Wohnfläche und Grundstücksgröße
✓ Ausstattung – Heizungsart, Fenster, Bodenbeläge, Küche, Bäder
✓ Energieeffizienz – Energieklasse, Dämmung, Heizungstyp
✓ Baulasten und Belastungen – Wegerechte, Leitungsrechte
✓ Marktumfeld – aktuelle Nachfrage, Zinsniveau, regionale Preisentwicklung
Unser Tipp: Holen Sie mindestens zwei unabhängige Einschätzungen ein. Ein professionelles Vollgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen kostet ab ca. 1.500 Euro – lohnt sich aber, wenn es um hohe Summen geht. Alternativ bieten viele Ankäufer und Makler eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Verkaufsweg wählen: Makler, Privatverkauf oder Direktverkauf?
Beim Hausverkauf haben Sie grundsätzlich drei Wege zur Auswahl. Jeder hat seine Berechtigung – welcher der richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Weg 1: Verkauf über einen Makler
Die Maklerprovision wird vereinbart; einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz gibt es nicht. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten beim Kauf durch Verbraucher besondere Regeln zur Verteilung. Für separat verkaufte Garagen, Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser gilt diese Sonderregelung nicht automatisch. Vergleichen Sie jeweils Ihren tatsächlichen Verkäuferanteil. §§ 656b–656d BGB
Passt, wenn: Sie den höchstmöglichen Marktpreis erzielen möchten und bereit sind, dafür mehrere Monate und eine fünfstellige Provision zu investieren. Ideal bei attraktiven Objekten in guter Lage mit hoher Nachfrage.
Weg 2: Privatverkauf
Sie verkaufen selbst: eigenes Inserat auf Immobilienportalen, eigene Besichtigungen, eigene Verhandlungen. Die Provision sparen Sie sich. Dafür investieren Sie deutlich mehr Zeit und müssen sich mit der Materie auseinandersetzen.
Passt, wenn: Sie Zeit und Erfahrung mitbringen, den lokalen Markt gut kennen und gerne direkt mit Interessenten kommunizieren. Mehr zum Verkauf ohne Makler.
Weg 3: Direktverkauf an einen professionellen Ankäufer
Ein Direktkäufer prüft die Immobilie und die verfügbaren Unterlagen, bevor er ein Kaufangebot abgibt. Welche Prüfung nötig ist und wie lange sie dauert, hängt vom Objekt ab. Anschließend werden Vertrag und Übergabe abgestimmt.
Passt, wenn: Ihnen ein unkomplizierter Ablauf wichtiger ist als der letzte Euro beim Verkaufspreis. Besonders geeignet bei Scheidung, Erbschaft, Umzug oder wenn die Immobilie Sanierungsbedarf hat.
Makler: Höchster Preis möglich | 3–6 Monate | Provision 3–3,57 % | Voller Aufwand beim Makler
Privatverkauf: Preis selbst bestimmt | 3–12 Monate | Provision 0 % | Hoher eigener Aufwand
Direktverkauf: Fairer Festpreis | Wenige Wochen | Provision 0 % | Geringster Aufwand für Sie
Vermarktung und Besichtigungen – Ihr Haus ins rechte Licht rücken
Wenn Sie sich für den Makler- oder Privatverkauf entscheiden, folgt die Vermarktungsphase. Hier entscheidet sich, wie viele qualifizierte Interessenten Sie erreichen und wie schnell der Verkauf gelingt.
Das Exposé – Ihre Visitenkarte: Ein professionelles Exposé enthält aussagekräftige Fotos, alle relevanten Eckdaten (Wohnfläche, Grundstück, Baujahr, Zimmer, Energiekennwerte), eine ansprechende Objektbeschreibung und die Lagevorteile. Investieren Sie in gute Fotos – der erste Eindruck entscheidet, ob ein Interessent die Besichtigung vereinbart oder weiterscrollen wird.
Besichtigungen vorbereiten:
✓ Aufräumen, entrümpeln und reinigen – ein gepflegter Eindruck zählt
✓ Alle Räume gut belichten und lüften
✓ Kleine Schönheitsreparaturen durchführen (tropfende Hähne, lose Türgriffe)
✓ Alle Unterlagen griffbereit halten
✓ Besichtigungstermine strukturiert planen – Einzeltermine statt Massenbesichtigung wirken wertiger
✓ Offenlegungspflicht beachten: Bekannte Mängel immer proaktiv ansprechen
Bonität prüfen: Bevor Sie sich auf einen Käufer festlegen, lassen Sie sich eine Finanzierungsbestätigung der Bank vorlegen. So stellen Sie sicher, dass der Käufer den Kaufpreis auch tatsächlich aufbringen kann. Eine Selbstauskunft allein ist dafür in der Regel unzureichend.
Kaufvertrag und Notartermin – so läuft die Beurkundung ab
In Deutschland muss jeder Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden – ein privatschriftlicher Vertrag ist unwirksam. Der Notar ist dabei als unparteiischer Jurist beiden Seiten verpflichtet.
Vor dem Notartermin:
Prüfen Sie den Vertragsentwurf sorgfältig. Bei einem beurkundungspflichtigen Grundstücksvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher soll das Notariat den Entwurf dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vorab bereitstellen. Diese Regel gilt nicht pauschal für jeden Privatverkauf. § 17 BeurkG
Beim Notartermin: Der Notar liest den gesamten Kaufvertrag vor, erklärt die einzelnen Klauseln und beantwortet Fragen. Anschließend unterschreiben beide Parteien. Der Notar veranlasst dann die Auflassungsvormerkung im Grundbuch – das ist die Sicherung für den Käufer, dass das Haus in der Zwischenzeit an niemand anderen verkauft wird.
1. Notar beantragt die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt
2. Notar holt die Genehmigung der Gemeinde ein (Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB)
3. Notar stellt die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer aus
4. Käufer überweist den Kaufpreis (Frist üblicherweise 10–14 Tage)
5. Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt erhoben (Käufer zahlt)
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
7. Eigentumsumschreibung im Grundbuch (dauert oft 4–8 Wochen)
Gut zu wissen: Die Notarkosten trägt üblicherweise der Käufer. Für Sie als Verkäufer fallen lediglich die Kosten für die Löschung einer bestehenden Grundschuld an (ca. 200–500 Euro je nach Höhe der Grundschuld).
Grundbuch und Grundschuld – was Verkäufer wissen müssen
Das Grundbuch ist das amtliche Register für alle Rechte an einem Grundstück. Es wird beim Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt und ist in drei Abteilungen gegliedert:
Abteilung I: Eigentümer – wer ist Eigentümer des Grundstücks?
Abteilung II: Lasten und Beschränkungen – Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurechte, Vormerkungen
Abteilung III: Hypotheken und Grundschulden – welche Darlehen sind über das Grundstück abgesichert?
Grundschuld löschen: Wenn auf Ihrem Haus noch eine Grundschuld eingetragen ist (aus einem früheren oder laufenden Kredit), muss diese im Zuge des Verkaufs gelöscht werden. Dafür benötigen Sie eine Löschungsbewilligung Ihrer Bank. Sprechen Sie Ihre Bank frühzeitig an – die Ausstellung kann einige Tage dauern.
Wohnrecht oder Nießbrauch? Wenn ein Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch eingetragen ist (häufig bei geerbten Immobilien), schränkt das den Kreis potenzieller Käufer erheblich ein. Klären Sie vorab, ob und unter welchen Bedingungen diese Rechte gelöscht werden können.
Tipp für Erbengemeinschaften: Sind mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, müssen alle Miteigentümer dem Verkauf zustimmen. Bei Erbengemeinschaften kann das eine Herausforderung sein. Mehr zum Verkauf in der Erbengemeinschaft.
Steuerliche Aspekte beim Hausverkauf
Die steuerliche Seite des Hausverkaufs wird häufig unterschätzt. Dabei kann die Spekulationssteuer je nach Haltedauer und Nutzungsart einen erheblichen Teil des Gewinns aufzehren.
Die Grundregel: Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnt haben, ist der Verkaufsgewinn in aller Regel steuerfrei – unabhängig davon, wie lange Sie die Immobilie besessen haben. Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien gilt die 10-Jahres-Spekulationsfrist nach § 23 EStG.
Selbstgenutzte Immobilien: Der Gewinn aus dem Verkauf ist steuerfrei, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Spekulationssteuer.
Vermietete Immobilien: Liegt der Kauf weniger als 10 Jahre zurück, müssen Sie den Veräußerungsgewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Bei einer vermieteten Immobilie gibt es darüber hinaus Besonderheiten bei der Berechnung des Gewinns (Stichwort: Rückgängigmachung der AfA).
Übergabe – der letzte Schritt zum erfolgreichen Hausverkauf
Die Übergabe findet statt, nachdem der Kaufpreis vollständig auf Ihrem Konto eingegangen ist. Sie ist der offizielle Moment, in dem der Besitz (Nutzen und Lasten) auf den Käufer übergeht – auch wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch noch einige Wochen dauern kann.
Übergabeprotokoll erstellen: Dokumentieren Sie den Zustand der Immobilie bei der Übergabe schriftlich. Das schützt beide Seiten vor späteren Unstimmigkeiten.
✓ Datum und Uhrzeit der Übergabe
✓ Anwesende Personen
✓ Alle übergebenen Schlüssel (Haustür, Keller, Garage, Briefkasten, etc.) mit Anzahl
✓ Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Heizung)
✓ Zustand der einzelnen Räume (am besten mit Fotos dokumentieren)
✓ Mitverkauftes Inventar (Einbauküche, Markise, Gartenhütte etc.)
✓ Hinweise zur Bedienung der Heizung, Alarmanlage, Rollläden
✓ Auflistung laufender Verträge (Versorgungsunternehmen, Versicherungen)
✓ Unterschrift beider Parteien
Informieren Sie Versorger und Gebäudeversicherer über Verkauf und Übergabe. Die Gebäudeversicherung geht grundsätzlich auf den Erwerber über; Kündigungsrechte und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären. Melden Sie einen Wohnungswechsel gegebenenfalls beim Einwohnermeldeamt.
Die 5 häufigsten Fehler beim Hausverkauf – und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Zu hoher Angebotspreis. Viele Eigentümer setzen den Preis zu hoch an, weil sie den emotionalen Wert ihres Hauses einrechnen. Die Folge: Die Immobilie bleibt lange am Markt, wird zum „Ladenhüter" und erzielt am Ende oft einen niedrigeren Preis als bei realistischer Einstiegskalkulation.
Fehler 2: Unvollständige Unterlagen. Fehlende Dokumente verzögern den Verkauf und wirken auf seriöse Käufer abschreckend. Vor allem die finanzierende Bank des Käufers fordert bestimmte Unterlagen zwingend ein. Sammeln Sie alles vorab.
Fehler 3: Mängel verschweigen. Die Versuchung ist groß, bekannte Mängel unter den Teppich zu kehren. Doch das kann sich rächen: Verschweigen Sie einen Ihnen bekannten Mangel arglistig, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten – selbst wenn im Vertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde.
Fehler 4: Bonität des Käufers ungeprüft. Ein unterschriebener Notarvertrag hilft wenig, wenn die Finanzierung des Käufers am Ende doch scheitert. Bestehen Sie auf eine schriftliche Finanzierungsbestätigung der Bank – vor dem Notartermin.
Fehler 5: Steuerliche Folgen ignorieren. Wer sich erst nach dem Verkauf mit der Spekulationssteuer beschäftigt, erlebt möglicherweise eine unangenehme Überraschung. Prüfen Sie Ihre steuerliche Situation vor dem Verkauf – idealerweise mit einem Steuerberater.
Häufig gestellte Fragen zum Hausverkauf
Für die Vorbereitung sind insbesondere Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Flächenberechnung und vorhandene Bau- und Modernisierungsunterlagen hilfreich. Ein Energieausweis ist vorzulegen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Bei einer Eigentumswohnung kommen etwa Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft hinzu; bei vermieteten Objekten die Mietunterlagen. Welche Nachweise konkret benötigt werden, hängt vom Objekt und vom Käufer ab. Fehlende Unterlagen sollten Sie frühzeitig benennen.
Beim Verkauf von Gebäuden ist grundsätzlich ein Energieausweis vorzulegen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Er ist spätestens bei der Besichtigung vorzuzeigen; ohne Besichtigung ist er dem Interessenten unverzüglich vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben. Welche Ausweisart erforderlich ist und ob eine Ausnahme vorliegt, muss am Gebäude geprüft werden. § 80 GEG
Möglich sind Kosten für Unterlagen und Energieausweis, die Löschung nicht übernommener Grundbuchbelastungen, eine vereinbarte Verkäuferprovision, eine Vorfälligkeitsentschädigung und gegebenenfalls Steuern. Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem gesetzlichen Gebührenrecht; für eine belastbare Kalkulation braucht es die konkreten Vorgänge und Werte. Beim Direktankauf durch TB berechnet TB keine Maklerprovision. Ansprüche aus einem bereits bestehenden Maklervertrag und sonstige Verkaufskosten sind gesondert zu prüfen. Grundlage der Wertgebühren: § 34 GNotKG.
Angebote auf Immobilienportalen zeigen Preisvorstellungen, nicht die tatsächlich erzielten Kaufpreise. Berücksichtigen Sie außerdem Lage, Zustand, Flächen, Mietverhältnisse und Rechte am Grundstück. Marktberichte und verfügbare Vergleichsdaten der Gutachterausschüsse helfen bei der Einordnung. Vergleichen Sie begründete Einschätzungen und konkrete Angebote; bei Streit über den Wert oder besonderen Bewertungsfragen kann ein unabhängiges Gutachten sinnvoll sein.
Die Dauer hängt unter anderem von Unterlagen, Nachfrage, Preisfindung, Finanzierung des Käufers und den Voraussetzungen für den notariellen Vertragsvollzug ab. Ein Direktankauf kann die öffentliche Vermarktung ersparen; ein fester Abschluss- oder Auszahlungstermin lässt sich daraus nicht ableiten. Bei TB erhalten Sie eine persönliche Rückmeldung in 24 Stunden. Ein Kaufangebot folgt nach Objektprüfung; die weiteren Termine stimmen wir mit Ihnen ab.
Ein Verkauf mit laufendem Darlehen ist grundsätzlich möglich. Klären Sie vorab mit Ihrer Bank die Restschuld, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und die Bedingungen der Lastenfreistellung. Die Zahlung erfolgt nach Eintritt der vertraglichen Fälligkeit und der notariellen Fälligkeitsmitteilung, nicht automatisch beim Beurkundungstermin. Ein benötigter Teil des Kaufpreises wird dabei direkt an die Bank gezahlt. Reicht der Erlös nicht aus, muss die Finanzierung der Differenz mit der Bank geklärt sein.
Bei Immobilien im Privatvermögen kann ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung nach § 23 EStG steuerpflichtig sein. Ausgenommen ist insbesondere eine ausschließliche Eigennutzung zu Wohnzwecken seit Anschaffung beziehungsweise Fertigstellung oder eine solche Nutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren. Besteuert wird ein steuerpflichtiger Gewinn, nicht der gesamte Erlös. Sonderfälle, etwa Betriebsvermögen, benötigen eine gesonderte Prüfung. Mehr dazu im Ratgeber zur Spekulationssteuer und in § 23 EStG.
Das hängt davon ab, wie viel Vermarktung und Abstimmung Sie selbst übernehmen möchten. Vergleichen Sie die vereinbarten Leistungen eines Maklers, Ihren eigenen Aufwand und konkrete Kaufangebote einschließlich der verbleibenden Kosten. Beim Direktankauf durch TB sprechen Sie mit dem möglichen Käufer; TB berechnet dafür keine Maklerprovision. Ein vorhandener Maklervertrag muss dennoch auf mögliche Provisionsansprüche geprüft werden.
Der Kaufvertrag wird vorgelesen, erläutert und nach Klärung Ihrer Fragen beurkundet. Danach betreut das Notariat die vereinbarten Schritte zum Vertragsvollzug. Der Käufer zahlt nach Eintritt der vertraglichen Fälligkeit, regelmäßig nach der notariellen Fälligkeitsmitteilung. Die Zahlung und die spätere Eigentumsumschreibung sind eigene Schritte; sie erfolgen nicht automatisch beim Beurkundungstermin. Bundesnotarkammer zur Kaufpreisfälligkeit.
Informieren Sie den Käufer über bekannte wesentliche Mängel und beantworten Sie Fragen wahrheitsgemäß. Dazu können etwa Feuchtigkeitsschäden, Schimmel oder bekannte bauliche Probleme gehören. Dokumentieren Sie auch, was ungeklärt ist. Ein vertraglicher Haftungsausschluss schützt nicht vor Ansprüchen wegen arglistig verschwiegener Mängel; welche Rechte im Einzelfall bestehen, sollte rechtlich geprüft werden. § 444 BGB.
Sie möchten direkt verkaufen? Starten Sie mit einer unverbindlichen Anfrage.
TB Grundeigentum kauft Häuser im Ruhrgebiet und Umgebung – direkt, fair und provisionsfrei. Schicken Sie uns die Eckdaten Ihrer Immobilie und erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung.
✉️ Jetzt kostenlose Einschätzung anfordernKostenlos & unverbindlich – Sie entscheiden in Ruhe
Wir kaufen selbst — direkt und provisionsfrei.
TB Grundeigentum kauft Immobilien direkt an. Wir prüfen, ob Ihr Objekt zu unserem Bestand passt, und besprechen Preis, Zustand und Übergabe mit Ihnen persönlich. Für den Direktankauf durch uns fällt keine Maklerprovision an.
Unser Ankaufsangebot entsteht nach Prüfung von Lage, Zustand, Flächen, Mietverhältnissen und Unterlagen. Es ist die Kalkulation eines möglichen Käufers und kein unabhängiges Verkehrswertgutachten. Vergleichen Sie konkrete Angebote einschließlich ihrer Bedingungen und verbleibender Kosten.
Sie wollen Ihr Haus im Ruhrgebiet verkaufen?
Wir kaufen Immobilien direkt – fair, schnell und diskret. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Optionen.
✓ Persönliche Rückmeldung in 24 Stunden; ein Kaufangebot folgt nach Objektprüfung
✓ 0 € Maklerprovision beim Direktankauf durch TB
✓ Besichtigung, benötigte Unterlagen und Übergabe persönlich abstimmen
✓ Verkauf im vorhandenen Zustand prüfen; Räumung und Inventar ausdrücklich vereinbaren
✓ Direkter Kontakt ohne öffentliche Vermarktung durch TB
Oder rufen Sie uns direkt an: 0208 30993950